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Montag
26.11.2001

Der Nationalrat hat dem Filmgesetz mit 120 gegen 25 Stimmen in der Version des Ständerates zugestimmt. Mit dem Filmgesetz erhält die erfolgsabhängige Filmförderung, für welche Ende Jahr der Versuchsbetrieb ausläuft, eine definitive Grundlage. Und die Branche soll freiwillig und autonom – mit Branchenvereinbarungen - für Angebots- und Sprachenvielfalt sorgen. «Das Gesetz verhindert, dass in den Schweizer Kinos nur noch Hollywood-Einheitskost zu sehen ist», sagte am Montag im Nationalrat Anita Fetz (SP/BS) in Namen der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Erst wenn die Selbstregulierung versage, werde der Bund aktiv. Wenn das Filmgesetz in Kraft sei, könne die Unterstützung des Schweizer Films - zur Zeit mit 17 Millionen Franken pro Jahr bloss «peanuts» - gesetzlich abgesichert werden. Diese sei ein bestes Mittel zur Imageförderung der Schweiz im Ausland. Insgesamt erhalte die Schweiz eines der liberalsten Filmförderungsgesetze Europas. Erfolglos wandte sich Christoph Mörgeli (SVP/ZH) «gegen Förderungsabgaben, gegen Straftaxen und gegen den Zwang zu korrektem Kinobesuch». Bei den Vorschriften zur Förderung der Vielfalt öffentlich vorgeführter Filme gehe es um Repression bei nicht-gefälligem Verhalten. Über Qualität entscheide das Publikum und nicht der Staat, sagte Mörgeli. Für seine Anträge musste er sich von Bundesrätin Ruth Dreifusss Engstirnigkeit und Kleinkariertheit vorwerfen lassen. Erfolglos waren auch Abänderungsanträge von Kurt Wasserfallen (FDP/BE), der vor einem Staatsinterventionsgesetz und «Bürokratie in Reinkultur» warnte. Die Kulturministerin zerstreute Befürchtungen, es handle sich um ein interventionistisch und protektionisch gefärbtes Gesetz. Es sei ein liberales Gesetz. Bei der ersten Version sei die Trennlinie zwischen Staat und Branche nicht klar gezogen worden. Nun seien die Veranwortlichkeiten klar: «Der Staat wird nur tätig bei Versagen.» Mehr dazu: Nationalratskommission heisst Filmgesetz gut Filmgesetz vom Ständerat gutgeheissen