Der Bundesrat ist mit seinem Vorschlag zur Höhe der Gebührenanteile im Nationalrat abgeblitzt. Die Regierung hatte im Rahmen der Diskussion in der Frühjahrssession zur RTVG-Revision vorgeschlagen, dass die Abgabenanteile für Veranstalter mit Abgabenanteil 3 bis 5 Prozent des Ertrages der Abgabe für Radio und Fernsehen betragen sollen.
«Gemäss aktuellem Gesetz ist ein Anteil von je 4 Prozent vom Ertrag der Radio- und Fernsehempfangsgebühr für das Gebührensplitting der lokalen Veranstalter zu reservieren», sagte CVP-Nationalrätin Viola Amherd. «Dieser Teil darf nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Heute befindet sich in diesem Topf ein Überschuss.»
«Das aktuelle RTVG sieht keine Verwendungsmöglichkeit für diesen Überschuss vor», so Amherd weiter. «Das heisst, der Betrag ist blockiert. Um diesen verwenden zu können, müssen wir jetzt eine gesetzliche Grundlage schaffen.» Für die Zukunft werde der einkassierte Betrag deshalb nicht mehr fix bei 4 Prozent liegen, sondern variabel sein.
Die Mehrheit des Rates sprach sich dennoch nicht für den Vorschlag des Bundesrates aus, sondern votierte für Abgabenanteile in der Höhe von 4 bis 5 Prozent. «Der Bundesrat möchte auch aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre den 4-Prozent-Anteil in eine Anteilsspanne von 3 bis 5 Prozent abändern», so SP-Nationalrat Thomas Hardegger. «Die Mehrheit der Kommission, die auch von der SP-Fraktion unterstützt wird, will aber verhindern, dass der Anteil unter 4 Prozent sinken kann, und engt die Spanne auf 4 bis 5 Prozent ein.»
Der Antrag, der zudem die Aufteilung zwischen Radio und Fernsehen im Verhältnis von 36 Prozent (Radio) und 64 Prozent (Fernsehen) festlegt, wurde schliesslich von der Mehrheit durchgewunken.
Neu geregelt wurde auch der Umgang mit den Überschüssen aus den Gebührenanteilen. «Die Erhebungsstelle erstattet den Gebührenzahlenden die Überschüsse aus den Gebührenanteilen für Veranstalter lokal-regionaler Programme, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bestehen, zurück», so der Vorschlag des Bundesrates, der sich am Ende durchsetzte.
CVP-Nationalrat Martin Candinas scheiterte mit seinem Antrag, dass die Überschüsse aus den Gebührenanteilen zugunsten von Veranstaltern mit Abgabenanteil verwendet werden. Er forderte, dass die Überschüsse zu einem Viertel für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden und zu drei Vierteln für die Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren eingesetzt würden. Der Nationalrat lehnte den Vorschlag mit 96 zu 92 Stimmen ab.