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Donnerstag
12.07.2001

Die Online-Musiktauschbörse Napster darf weiterhin nicht zurück ins Netz. Die Tauschbörse könne noch nicht garantieren, dass sein neu installiertes Filtersystem das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Titeln hundertprozentig verhindere, begründete das Bundesgericht in San Francisco am Mittwoch sein Urteil. Napster-Chef Hank Barry zeigte sich enttäuscht, sei es Napster doch gelungen, 99 Prozent aller betroffenen Titel aufzuspüren und ihren Tausch über die Plattform zu blockieren. Napster werde sich jedoch an die gerichtliche Verfügung halten. Mehr zu Napster: Napster verliert Schlacht im Kampf gegen Millionenklage