Die US-Bundesrichterin Marylin Hall Patel hat entschieden, dass es Aufgabe der Musikindustrie sei, bei der Identifizierung urheberrechtlich geschützter Musikstücke zu helfen. Die Internet-Musiktauschbörse Napster hat damit einen Teilerfolg errungen, heisst es in Medienberichten vom Samstag. Im März hatte die Richterin in ihrer einstweiligen Verfügung angeordnet, dass Napster den ungehinderten Zugang zu lizenzierten Songs verhindern muss. Dies erweist sich jedoch als schwierig, weil die Fans der Tauschbörse die Namen der gesuchten Titel leicht variieren und so weiterhin problemlos aus dem Netz herunterladen können.
Montag
30.04.2001