Tele Ostschweiz wehrt sich gegen den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), in einer Sendung zum Konzessions-Streit in der Ostschweiz das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt zu haben. Der Sender hat Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Jascha Schneider, Rechtsanwalt von Tele Ostschweiz, bestätigte dies am Dienstag auf Anfrage des Klein Reports.
«Die UBI hat emotional entschieden. Sie hat den Rückweisungsentscheid des Bundesverwaltungsgerichts völlig falsch interpretiert und zudem das Sachgerechtigkeits- mit dem Vielfaltsgebot vermischt», sagte Schneider. «Das Bezirksgericht Winterthur, der Ombudsmann und das UVEK haben die jetzt noch strittige Sendung bereits als sachgerecht qualifiziert. Der UBI-Entscheid steht quer in der Landschaft», erklärte er. Er rechnet sich daher gute Chancen aus, dass seine Beschwerde vor Bundesgericht erfolgreich sein wird.
Top-Medien-Geschäftsführer Günter Heuberger, der als Tele-Säntis-Initiant Mitbewerber um die Konzession in der Ostschweiz ist, hatte letztes Jahr eine Beschwerde bei der UBI eingereicht, weil Tele Ostschweiz in seiner Berichterstattung über den Konzessions-Streit die Programmvorschriften verletzt habe. Hintergrund war der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, die Beschwerde von Tele Säntis gegen die Konzessionserteilung an Tele Ostschweiz gutzuheissen und das Geschäft zur Neubeurteilung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zurückzuweisen. Darüber berichtete Tele Ostschweiz, jedoch ohne dem Initianten von Tele Säntis die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben und - so die Ansicht von Heuberger - «ohne das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in seiner ganzen Tragweite darzulegen».
Die UBI hat in der Folge drei der vier Beanstandungen als unbegründet abgewiesen, eine hingegen gutgeheissen - sehr zur Freude von Top-Medien-Geschäftsführer Günter Heuberger. «Es ist natürlich ein Erfolg, weil auch in den drei übrigen Beanstandungen von einer einseitigen Medienkampagne gesprochen wurde. Nur kam dort die UBI zur Ansicht, dass der Zuschauer die tendenziöse Berichterstattung erkennen konnte», sagte Heuberger dem Klein Report. Dass man sich bald vor Bundesgericht trifft, überrascht ihn nicht. «Es war mir klar, dass TVO Beschwerde führen wird, weil ja der Entscheid der UBI für TVO eine heftige Rüge wegen der einseitigen Berichterstattung in eigener Sache war», erklärte er. Dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen anders entschieden hat als die Vorinstanzen, ist für ihn keine Überraschung. «Am abenteuerlichsten war sicher die Argumentation des Bezirksgerichts Winterthur. Dort war man der Meinung, dass es nicht ihre Aufgabe sei, Videokassetten von Tele Ostschweiz anzusehen und trat deshalb auf die Beschwerde gar nicht ein», so Heuberger.
An eine aussengerichtliche Einigung glaubt Heuberger nicht. Er gibt zu bedenken: «Das UVEK muss im Konzessionsverfahren seit unserem Erfolg vom 10. Dezember 2009 vor dem Bundesverwaltungsgericht einen neuen Endentscheid auch fällen, wenn sich die Parteien einig würden. Dies weil die Konzessionsvoraussetzung der Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt durch die Tagblatt Medien nicht geprüft wurde.»
Auf die Zukunftschancen von Tele Säntis angesprochen, meint Heuberger süffisant: «Nachdem der Anwalt von TVO in seiner Beschwerde ans Bundesgericht geschrieben hat, dass ich nicht in der Ostschweiz wohne und Tele Säntis eine Aktiengesellschaft in ewiger Gründung sei, reizt es uns aufgrund des positiven Entscheides schon, jetzt die Gründung vorzunehmen. Allerdings werde ich noch nicht nach St.Gallen zügeln!»




