Sammelt der Nachrichtendienst des Bundes NDB schon wieder systematisch Daten zu Organisationen wie Public Eye, obwohl ihm das Nachrichtendienstgesetz die Überwachung politischer Tätigkeiten explizit verbietet? Das fragt sich Public Eye.
«Wir waren – gelinde gesagt – schockiert, als wir diesen Bescheid erhielten: 431 Einträge umfasst die Akte von Public Eye beim Nachrichtendienst des Bundes!», empört sich Public Eye.
Die Organisation wollte dazu eine unabhängige Einschätzung und gab deshalb ein Rechtsgutachten in Auftrag. «Dieses zeigt, dass der Geheimdienst systematisch gesetzliche Schranken übertreten und die demokratischen Grundrechte von Public Eye verletzt hat», wie die Organisation schreibt.
Laut Gesetz soll der Nachrichtendienst des Bundes nämlich vor allem Gewaltextremismus, Terrorismus oder Spionage verhindern. Der Bundesrat will dem NDB noch weitere Kompetenzen und schärfere Instrumente geben – obwohl sich der Geheimdienst schon heute nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält.
«Eine brandgefährliche Entwicklung für die Schweiz! Und schlechte Aussichten für politisch engagierte Menschen in diesem Land wie Klimaaktivistinnen, NGO-Mitarbeitende oder progressive Parlamentarierinnen und Parlamentarier», urteilt Publiy Eye.
Und gibt auch gleich einen Tipp: Haben Sie sich in den letzten Jahren politisch engagiert? Dann stellen Sie ein Akteneinsichtsgesuch beim NDB. Nur so erfahren Sie persönlich (und wir als Zivilgesellschaft) wie der NDB seinen Auftrag interpretiert und seine Arbeit verrichtet. Eine Mustervorlagen für das Gesuch gibt es unter grundrechte.ch.