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Donnerstag
27.01.2022

Medien / Publizistik

Das «Berner Pentagon» an der Papiermühlestrasse: Von hier aus operiert der Nachrichtendienst des Bundes (NDB). (Bild © vbs.admin.ch)

Das «Berner Pentagon» an der Papiermühlestrasse: Von hier aus operiert der Nachrichtendienst des Bundes (NDB). (Bild © vbs.admin.ch)

Dicke Post aus dem Berner Pentagon: «Im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), für die keine Genehmigungen vorlagen, hat das VBS eine Administrativuntersuchung eröffnet.»

Das liess die Medienstelle des Verteidigungsdepartements (VBS) am Mittwochvormittag verlauten. Das eigenmächtige Vorgehen des Geheimdienstes betraf gemäss Mitteilung «ausländische Angreifer, die Cyberangriffe gegen die Schweiz respektive Schweizer Interessen oder von der Schweiz aus gegen ausländische Einrichtungen verübten». 

Diese Informationsbeschaffungen seien eingestellt worden, und das Departement und der NDB hätten «Massnahmen» getroffen, heisst es weiter.

Dazu gehört, dass das VBS die Aufsichtsbehörden GPDel und AB-ND über die «Unregelmässigkeiten» informiert hat. «Noch offen ist, ob die GPDel nebst bereits geplanten Anhörungen verschiedener Personen eine formelle Untersuchung durchführt.»

Ausserdem habe der geschäftsführende stv. Direktor NDB das Ressort Cyber bis auf weiteres dem Direktionsbereich Auswertung unterstellt. 

Und last but not least hat das Departement von Bundesrätin Viola Amherd eine Administrativuntersuchung eröffnet. Mit dieser Untersuchung wurde Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer beauftragt.

«Allfällige weitere Massnahmen wie zum Beispiel eine Einreichung einer Strafanzeige werden geprüft», heisst es weiter.

Der Bereich Cyber des NDB ist dazu da, Cyberangriffe auf Computersysteme, vulgo «Hackerangriffe», zu erkennen und zu verhindern.

Im Zeitraum von 2015 bis 2020 wurden gemäss derzeitigen Erkenntnissen im Rahmen der Informationsbeschaffung zu möglichen Cyberangriffen auch Informationen beschafft, welche dem Fernmeldegeheimnis unterstehen. 

Solche Massnahmen sind gemäss dem Nachrichtendienstgesetz bewilligungspflichtig und nur mit Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. 

Eine solche Bewilligung wurde nicht eingeholt. Zudem wurde, ebenfalls ohne gerichtliche Genehmigung, der Netzwerkverkehr von Servern aufgezeichnet, die von Cyberangreifern benutzt wurden.

Brühheiss wurde der Vorfall nicht serviert; das heikle Dossier liegt schon ein bisschen herum. Bereits Ende April 2021 hatte die NDB-Direktion «vertiefte Abklärungen» über die Missstände in den eigenen Reihen beschlossen, wie nun bekannt wurde.