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Samstag
15.11.2025

Medien / Publizistik

Die Journalistin schrieb über ihren Fall (X, CM)

Die Journalistin schrieb über ihren Fall (X, CM)

Im Februar 2024 sind von der US-Journalistin Celeste Marcus Vergewaltigungsvorwürfe gegen Yascha Mounk publik geworden.

Der deutsch-US-amerikanische Publizist und Politikwissenschaftler ist unter anderem im Herausgeberrat der deutschen Wochenzeitung «Die Zeit». Mounk bestreitet die Vorwürfe und hat seit dem sein Amt bei der «Zeit» ruhen lassen.

Celeste Marcus hatte ohne einen Namen zu nennen, zuerst im eigenen Kultur- und Politikmagazin «Liberties» über ihren Fall geschrieben. Sie ist leitende Redaktorin bei dem US-Magazin.

Gemäss dem «Spiegel» führte Marcus später die Anschuldigungen in E-Mails aus und nannte Yascha Mounk als mutmasslichen Täter des sexuellen Übergriffs.

In einem Post auf X schreibt sie zu dem Text «After Rape: A Guide for the Tormented» am 2. Januar 2024: «Darin beschreibe ich meinen eigenen Weg (Flugbahn) aus dem Nachleben der Vergewaltigung, damit andere ihn nicht allein gehen müssen.»

Yascha Mounk, der als associate Professor für Internationale Beziehungen an der Johns Hopkins Universität in Baltimore lehrt, hat gegenüber dem «Spiegel» im Februar 2024 eine Vergewaltigung energisch bestritten. «Ich bin mir der schrecklichen Anschuldigung gegen mich bewusst. Sie ist kategorisch unwahr», wird er zitiert, sei aber gemäss dem deutschen Nachrichtenmagazin nicht weiter auf die Vorwürfe eingegangen.

Nun hat am Donnerstag der Zeit-Verlag in Hamburg vermeldet, dass «Yascha Mounk sein Amt als Mitglied des Herausgeberrats, das er seit Februar 2024 hatte ruhen lassen, ab sofort wieder aufnehme». Es lägen bis zum heutigen Zeitpunkt keine Beweise vor. «Es wurde weder Anzeige erstattet noch ein gerichtliches Verfahren gegen ihn angestrengt», schreibt der Verlag.

Die Johns Hopkins Universität habe nach einer umfassenden Untersuchung befunden, «dass kein Fehlverhalten vorliegt; Mounk nimmt seine Aufgaben als Professor dort weiterhin wahr», so der Zeit-Verlag.

«Wir haben es uns nicht leicht gemacht, gerade weil der Vorwurf so gravierend ist. Der Grundsatz 'in dubio pro reo', im Zweifel für den Beschuldigten, muss aber – bis zum Beweis des Gegenteils – in einer Zivilgesellschaft Anwendung finden können», lässt sich Stefan von Holtzbrinck zitieren.

Mounk habe den Vorwurf in allen Punkten bestritten und in einer Ehrenerklärung nochmals bekräftigt, so der Verlag.