Die Eidgenössische Postkommission (PostCom) hat am Montag erklärt: Die Aktivitäten des Essenslieferdienstes eat.ch würden als postalische Tätigkeiten in Form eines Kurierdienstes beurteilt. Damit fordert nun die Gewerkschaft Syndicom eat.ch dazu auf, Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aufzunehmen.
Konkret werden durch den Entscheid der PostCom Kurierdienste wie eat.ch meldepflichtig und verantwortlich, die Richtlinien des Gesetzgebers einzuhalten. «Es gelten somit dieselben Mindeststandards wie für alle anderen Kurierdienste in der Schweiz», so Syndicom am Montag.
Bisher hat die Nicht-Registrierung einzelner Kurierdienste bei der PostCom diesen Vorteile im Markt verschafft, da Vorgaben nicht eingehalten werden mussten. Zudem unterstanden die Unternehmen nicht dem Branchen-GAV. Dies ändert sich nun mit der neuen offiziellen Beurteilung.
Syndicom begrüsst den neuen Entscheid, insbesondere, dass nun die teils prekären Anstellungsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer klar geregelt werden können. «Die Eidgenössische Postkommission schafft mit diesem Entscheid gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer. Das ist sehr zu begrüssen und wird sich positiv auf die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer auswirken», so David Roth, Zentralsekretär von Syndicom.
Die branchenübergreifende Gewerkschaft werde auf eat.ch zugehen, um eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft einzugehen. Ein GAV für Velokuriere und urbane Kurierdienstleistungen bestehe bereits seit 2019. Zentrale Punkte dabei seien beispielsweise die Einsatzplanung, Mindestlöhne, Spesen oder die Mindesteinsatzdauer.
Zudem heisst es am Schluss der Mitteilung: «Das nächste Ziel von Arbeitgeberverband und Syndicom ist, dass der GAV durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt wird.»