Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen bleiben in Deutschland ausnahmslos verboten. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil die Beschwerde des Nachrichtensenders «n-tv» abgewiesen. Durch die Öffnung der Gerichte für Fernsehübertragungen bestünde die Gefahr einer Beeinträchtigung der Verfahrensbeteiligten sowie das Risiko einer wirklichkeitsverzerrenden Darstellung in den Medien, schreibt das Gericht in seinem Urteil am Mittwoch. Der Sender «n-tv» hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem er bei zwei Gerichten mit dem Antrag, Verhandlungen filmen zu dürfen, gescheitert war. Durch die Verbote sah sich «n-tv» in seinem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Mittwoch
24.01.2001