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Freitag
20.02.2004

Die Hintergrundberieselung mit Musik oder bewegten Bildern in öffentlich zugänglichen Plätzen und Ladengeschäften ist auf Jahresbeginn um 5% teurer geworden. Wie die Suisa am Freitag bekannt gab, sei auf diesen Zeitpunkt mit den Nutzern ein neuer Gemeinsamer Tarif 3a (GT 3a) in Kraft gesetzt worden, der die Urheberrechte beim Empfang von Sendungen und beim Abspielen von Ton- und Tonbildträgern zur allgemeinen Hintergrundunterhaltung regelt. Hintergrundunterhaltung bedeute hier, dass die Verwendung der Musik begleitende, ergänzende bzw. nebensächliche Funktion hat. Das Abspielen von Ton- und Tonbildträgern als Hintergrundberieselung kann etwa in Verkaufsgeschäften, Restaurants, Aufenthalts- oder Arbeitsräumen sowie für Music-on-hold Anwendung finden. Die Vergütung dieses Tarifs berechnet sich nach der Fläche, auf welcher die Sendungen bzw. Aufführungen hörbar oder sichtbar sind. Bei Musik am Telefon richte sich die Vergütung nach der Zahl der Amtslinien, schreibt die Verwertungsgesellschaft weiter.