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Samstag
14.02.2004

Im Rahmen einer aussergerichtlichen Einigung hat sich ein Westschweizer Tonträgerpirat bereit erklärt, eine Schadenersatzsumme von 40 000 Franken zu bezahlen. Er hatte unerlaubterweise Liveaufnahmen auf CD-ROM verkauft. Die Tonträger mit Konzertmitschnitten der Rolling Stones und anderer Rockgrössen wurden im Internet zu Preisen zwischen 20 und 100 Franken angeboten. Ermittler des Tonträgerproduzentenverbandes IFPI Schweiz traten als Testkäufer auf und erstatteten danach Strafanzeige, wie die IFPI am Freitag bekannt gab.

Der Musikpirat habe sich angesichts der erdrückenden Beweislast kooperativ gezeigt und einer aussergerichtlichen Einigung zugestimmt, teilte die IFPI weiter mit. Als Gegenleistung für eine Schadenersatzsumme von 40 000 Franken zog IFPI die Strafanzeige zurück. Mit den 40 000 Franken werden die Kosten des Verfahrens gedeckt. Der Rest geht in einen so genannten Antipirateriefonds, wie Peter Vosseler von der IFPI auf Anfrage sagte. Ferner muss der Musikpirat die Verfahrenskosten und seine Anwaltskosten in fünfstelliger Höhe übernehmen.