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Sonntag
21.12.2003

Die Musikbranche darf Internetanbieter in den USA nicht zwingen, Namen von Nutzern weiterzugeben, die illegal online Musik tauschen. Das Urheberschutzgesetz aus dem Jahr 1998 umfasse nicht den Datenaustausch via Internet, entschied ein Berufungsgericht am Freitag in Washington. Das Gesetz sei ratifiziert worden, bevor das Herunterladen von Musik im weltweiten Datennetz populär wurde. Unabhängig von der Höhe des Schadens für die Musik-, Film- oder Softwareindustrie sei es nicht Aufgabe der Richter, das Gesetz umzuschreiben. Man könne die Internetanbieter nicht für das Herunterladen von Musik verantwortlich machen. Das von der Musikindustrie vorgebrachte Argument «grenzt an Dummheit», heisst es in der Urteilsbegründung.

Damit revidierte das Berufungsgericht ein Urteil aus dem Frühjahr, wonach der Internetanbieter Verizon mindestens vier Namen von Kunden nennen müsste.