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Donnerstag
20.12.2007

Grosser Jubel bei Radio-105-Gründer Giuseppe Scaglione am Donnerstagnachmittag: Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat dem Radiopionier die lang ersehnte UKW-Konzession für ein Zürcher Jugendradio gegeben. Damit hat das Departement von Bundesrat Moritz Leuenberger seinen ersten Entscheid vom Dezember 2004 zugunsten von Scaglione-Konkurrent Egon Blatter (DJ Radio) gekippt. Im November 2005 hatte der Bundesrat die DJ-Radio-Konzession aufgehoben, weil Scaglione das rechtliche Gehör verweigert worden war. «Wenn jetzt alles glatt läuft, kann ich in sechs Monaten auf Sendung gehen», kündete Scaglione gegenüber dem Klein Report an.

«Das ist ein medienpolitische Skandal», wetterte anderseits DJ-Radio-Initiant Egon Blatter gegenüber dem Klein Report. «Wer am lautesten schreibt, den berücksichtigt man», heisse das Prinzip. Er werde den Uvek-Entscheid sehr seriös prüfen und wahrscheinlich eine Einsprache machen, kündete er an. Eine solche hätte aufschiebende Wirkung und müsste in 30 Tagen eingereicht werden, gab Matthias Ramsauer, Vizedirektor Bundesamt für Kommunikation, gegenüber dem Klein Report bekannt.

Zielpublikum des Jugendradios sind gemäss Ausschreibung die 15- bis 24-Jährigen. «Das Programm muss ein jugendnahes Musikprofil aufweisen und seine Berichterstattung auf jugendspezifische Themen fokussieren», schreibt das Uvek. Mit personellen und strukturellen Massnahmen müsse der Veranstalter die Jugendnähe des Programms garantieren. «Das Uvek ist als Konzessionsbehörde zum Schluss gelangt, dass die Music First GmbH diese Kriterien besser erfüllt als ihr Mitbewerber DJ Radio», heisst es wörtlich. Gebührengelder sind für das Jugendradio Zürich nicht vorgesehen.

Die Ausschreibung für ein Jugendradio war am 27. Mai 2003 eröffnet worden. Von den ursprünglich fünf Bewerbern setzte sich im Dezember 2004 die Beril AG mit DJ Radio durch. Music First, eine der Mitbewerberinnen, wehrte sich gegen den ersten Konzessionsentscheid beim Bundesrat. Dieser hiess die Beschwerde aus verfahrensrechtlichen Gründen gut. Die beiden verbliebenen Bewerberinnen Music First und DJ Radio erhielten danach die Gelegenheit, ihre Bewerbungen zu überarbeiten und den Anforderungen des unterdessen neu in Kraft getretenen Radio- und Fernsehgesetzes anzupassen.

Ausschlaggebend für die Konzessionserteilung an Music First sei gewesen, «dass diese Bewerberin in ihrem überarbeiteten Projekt eine breit abgestützte Zusammenarbeit mit jugendbezogenen Institutionen und Organisationen vorlegen konnte», schreibt das Uvek. Ferner sei das im Vergleich zu DJ Radio konkreter und überzeugender formulierte Ausbildungs- und Qualitätssicherungskonzept ins Gewicht gefallen. Gegen den Konzessionsentscheid des UVEK kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden. - Mehr dazu: Ausbildung soll Zweikampf um ein Zürcher Jugendradio entscheiden, IAM steigt beim Zürcher Jugendradio aus und Zürcher Jugendradio vorerst gestoppt