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Samstag
29.10.2016

IT / Telekom / Druck

Buchungsplattformen wie Airbnb sollen Kurtaxen künftig direkt bei der Abbuchung einziehen. Die am Freitag eingereichte Motion «Sharing Economy. Weniger Bürokratie durch eine einfache, nationale Abrechnung der Kurtaxen, die bisher nicht eingezogen werden konnten» von CVP-Nationalrat Dominique de Buman fordert, dass der Bundesrat eine entsprechende gesetzliche Grundlage erarbeitet.

Das Walliser Tourismus Observatorium schätzt die Anzahl der Logiernächte, die über Airbnb gebucht werden, im Jahr 2015 auf mindestens 1,35 Millionen. Damit habe sich das Angebot der Online-Buchungsplattform in nur einem Jahr verdoppelt. Dieses Angebot konkurriert die klassische Hotellerie, insbesondere in städtisch geprägten Kantonen.

«Fachleute schätzen, dass heute im Bereich der Parahotellerie ca. 30-50 Prozent der Gastgeberinnen und Gastgeber die Kurtaxe nicht oder nur teilweise entrichten, da sie die gesetzlichen Vorschriften der Gemeinden in Sachen Kurtaxen nicht kennen oder diese umgehen», so die Begründung zur Notwendigkeit der Motion.

Anstatt über die Gemeinde, soll die Kurtaxe deshalb direkt nach der Buchung über die Plattform eingezogen werden und danach über eine zentrale Stelle, «z.B. über die Eidgenössische Steuerverwaltung», abgerechnet werden, so der eingereichte Text. Die Einnahmen sollen aber weiterhin den öffentlich-rechtlichen Körperschaften zugeschrieben werden.

Die Motion erfährt parteiübergreifende Unterstützung. Sie wurde von vier Nationalräten der CVP, zwei Nationalräten der FDP und der SVP sowie jeweils einem Nationalrat der SP und der BDP mitunterzeichnet. Als nächstes wird die Motion im Nationalrat behandelt.