SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli zieht drei Entscheide der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ans Bundesgericht weiter.
Die UBI beurteilte am Freitag Einsprachen Mörgelis zu drei Sendungen des Schweizer Fernsehens SRF über seine Rolle als Doktorvater. Die Kommission wies alle Beschwerden Mörgelis ab und sah in den TV-Beiträgen der Sendungen «Rundschau» und «10 vor 10» das Programmrecht nicht verletzt.
Mörgeli kritisierte gegenüber dem «SonntagsBlick», dass die UBI auf wesentliche Punkte seiner Kritik gar nicht eingegangen sei und er deshalb das Urteil weiterziehe. So hätten zwei Personen, die in den Berichten als Zeugen herangezogen worden waren, gar nicht bei ihm promoviert. Auf diese Kritik sei die UBI gar nicht eingegangen und habe sich für nicht zuständig erklärt, sagte der Politiker. «Dies ist ungeheuerlich, niemand will zuständig sein», kommentierte er den Sachverhalt aus seiner Sicht.
Mörgeli bemängelte auch das Verhalten von UBI-Präsident Roger Blum wegen eines Mörgeli-kritischen Tweets. Dieser war deswegen zwar während der Abstimmung in den Ausstand getreten, dies reicht Mörgeli aber nicht. Er fordert den Rücktritt des UBI-Präsidenten.