Weil Christoph Mörgeli mit seiner Beschwerde gegen die «Rundschau» beim Bundesgericht nicht alle Unterlagen eingereicht hatte, wies dieses seine Einsprache gegen das UBI-Urteil ab. Mörgeli beantragte, diesen Entscheid aufzuheben und doch auf seine Einsprache einzutreten. Das Bundesgericht lehnte nun auch dieses Anliegen Mörgelis ab.
Mörgeli argumentierte, er habe nicht gewusst, dass er zu seiner Beschwerde gegen das Urteil der UBI auch deren Urteil einzureichen habe. Das war ihm jedoch in einem Schreiben mitgeteilt worden. Bloss: Mörgeli weilte gemäss eigenen Angaben zu dieser Zeit beruflich im Ausland und konnte den Brief deshalb nicht abholen.
Das Bundesgericht wies Mörgelis Beschwerde ab, weil er nach der Eingabe hätte damit rechnen müssen, Post vom Gericht zu bekommen. «Wer Beschwerde erhebt, hat angesichts des dadurch begründeten Prozessrechtsverhältnisses mit gerichtlichen Mitteilungen und Anordnungen in absehbarer Zeit zu rechnen», schrieb das Bundesgericht in seinem Urteil.
Zudem habe es Mörgeli versäumt, dem Gericht seine Abwesenheit bereits mit der Einsprache gegen das UBI-Urteil bekannt zu geben. Die Gerichtskosten in Höhe von 200 Franken trägt Mörgeli.