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Freitag
16.01.2004

Die Assoziation Montessori Schweiz (AMS) hat vor Bundesgericht einen Rechtsstreit gegen eine Luzerner Kindergärtnerin gewonnen, die seit 1996 einen «Montessori»-Kindergarten in Adligenswil LU betreibt. Wie die sda am Freitag weiter mitteilte, hatte die Assoziation die Erzieherin aufgefordert, auf die geschützte Bezeichnung Montessori zu verzichten, weil sie die Ausbildungsanforderungen nicht erfülle. Sie verfüge lediglich über ein Diplom der Pan American Montessori Society, die von der Rechte-Inhaberin nicht anerkannt wird. Die Luzernerin hatte bereits vor Obergericht dargelegt, dass der Begriff Montessori sich im Laufe der Zeit in der Schweiz zu einer reinen Sachbezeichnung entwickelt habe, die markenrechtlich nicht geschützt werden könne. Dem widersprach nun das Bundesgericht in Lausanne , denn es sah im Gegensatz zur Klägerin keine «Marken-Entartung» gegeben. Nicht verboten wurde der Pädagogin aber die Verbreitung der pädagogischen Lehre der italienischen Ärztin Maria Montessori.