Kürzlich haben 177`100 Kunden Post von Mobility Carsharing Schweiz erhalten: «´Mobility` wird in Zukunft vermehrt von Papier auf online umstellen. Dies schont die Umwelt, beschleunigt die Kommunikationswege und ermöglicht, Korrespondenz elektronisch zu archivieren und schnell darauf zuzugreifen.»
Konkret stehen laut «Mobility» zwei Änderungen an: So lesen nach Angaben des Carsharing-Unternehmens immer mehr Kunden das Journal online. Deshalb verzichtet «Mobility» ab sofort auf den postalischen Versand. Das Journal erhalten die Kunden und Kundinnen nur noch via E-Mail, welches zu den entsprechenden Artikeln auf der Mobility-Website führt.
Der Klein Report hat bei Patrick Eigenmann, dem Verantwortlichen der Unternehmenskommunikation bei Mobility, nachgehakt: «Wir sparen lediglich die Druckkosten ein. Allerdings fliessen diese Mittel teilweise wieder in die Weiterentwicklung der Onlineversion 2019.»
Doch eine digitale Aufbereitung benötigt bekanntlich auch weniger Manpower. Kommt es deshalb zu Kündigungen bei Mobility? Eigenmann: «Ich bin in meiner Funktion Alleinverantwortlicher für die Erstellung des Journals und dessen Inhalte – und kann sagen, dass es nicht viel weniger Aufwand bedeutet, eine reine Onlineversion zu schreiben. Ergo kann von Kündigungen nicht die Rede sein.»
Soviel zum Journal. Doch damit nicht genug: Um die internen Kosten zu decken, erhebt Mobility ab dem 1. Dezember pro postalische Rechnung 1.50 Franken. Falls Kunden zur elektronischen, kostenlosen Rechnung wechseln wollen, können sie dies im Kundenportal unter ihrem Profil bei den Zahlungen anklicken. Patrick Eigenmann: «Die Gebühr deckt die Kosten für Druck, Verpackung und Versand und dient in keiner Weise der Bereicherung von Mobility.»
«Mobility» steht mit der «Rechnung für die Rechnung» nicht alleine da. Bei fast allen Telekomunternehmen und vielen Kreditkarten-Firmen ist sie inzwischen die Regel. Ein grosses Ärgernis auch für die Stiftung für Konsumentenschutz, wie Geschäftsführerin Sara Stalder gegenüber dem Klein Report sagte: «Das Schweizer Gesetz ist hier viel zu wenig konsumentenfreundlich.»
Ganz anders ist die Lage in Deutschland und Österreich: Dort haben verschiedene Gerichte die Gebührenpraxis für Papierrechnungen verboten. Ein solches Urteil fehlt in der Schweiz aktuell noch.