Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat die wirtschaftliche Übertragung der Mobilfunkkonzessionen des Telekomkonzerns Orange genehmigt. Die ComCom ermöglicht damit der Mobilfunkkonzessionärin die Weiternutzung ihrer Frequenzrechte nach der Übernahme durch die französische Holding NJJ Capital von Unternehmer Xavier Niel.
Sowohl die Konzessionsvoraussetzungen als auch der Wettbewerb im Mobilfunkmarkt werde durch diese Übernahme nicht beeinträchtig, schreibt die ComCom.
Wird eine Konzessionärin von einer anderen Firma übernommen, hat die Kommunikationskommission den wirtschaftlichen Übergang der Konzession gemäss Fernmeldegesetz vorgängig zu genehmigen. Dabei prüft sie, ob die gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen, wie beispielsweise die technischen Fähigkeiten und das geltende Recht, auch unter den neuen Beteiligungsverhältnissen eingehalten werden.
Am 18. Dezember hatte die bisherige Eigentümerin Apax Partners den Verkauf von Orange Schweiz für 2,8 Milliarden Franken bekannt gegeben.