Das deutsche Mobilfunkunternehmen Mobilcom muss die Besetzung seines Aufsichtsrats korrigieren. Sybille Schmid-Sindram, die Ehefrau des Mobilcom-Gründers und früheren Mehrheitsaktionärs Gerhard Schmid, hat am Mittwoch vor dem Flensburger Landgericht Recht bekommen. Das Aufsichtsratsmandat für das Mitglied Horst Dietz sei nichtig, da der vorausgegangene Rücktritt des Anteilseigners Carsten Meyer aus dem Gremium Ende 2002 unwirksam gewesen sei, begründet das Gericht den Entscheid. An der Hauptversammlung von Mobilcom im Mai kann das Urteil umgesetzt werden.
Donnerstag
08.04.2004