France Télécom muss den MobilCom-Aktionären kein Übernahmeangebot für den Kauf ihrer Aktien machen. Die Bedingungen für eine Pflichtofferte lägen nicht vor, entschied die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am Donnerstag. France Télécom habe bislang nach dem Gesetz nicht die Kontrolle über das Unternehmen. Dafür müsse der französische Konzern 30% der Stimmrechte halten. Dies sei aber nicht der Fall, weil France Télécom zunächst nur 28,5 Prozent an MobilCom halte. Aktionärsschützer drängen seit Wochen darauf, dass France Télécom den freien MobilCom-Aktionären ein Übernahmeangebot macht. Hintergrund ist der Rauswurf von MobilCom-Gründer Gerhard Schmid, der nun auch sein Aktienpaket von knapp 50% an France Télécom abgeben muss. Die beiden Seiten streiten sich derzeit aber noch über den Preis. France Télécom vertritt den Standpunkt, damit noch nicht im Besitz der Schmid-Aktien zu sein, wodurch die im Übernahmegesetz geforderte 30%-Marke nicht überschritten sei. Mehr zu MobilCom: MobilCom-Gründer räumt sein Büro
Donnerstag
01.08.2002