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Dienstag
22.05.2001

Die Media Monitoring Switzerland AG (MMS) verletzt mit ihrem Vertrieb von Zeitungsartikeln per E-Mail und Fax das Urheberrecht, urteilte das Berner Obergericht. Das Gericht verbot MMS unter Strafandrohung, den sogenannten Clipping Service mit den Zeitungsartikeln weiterzuführen. Das Nutzungsrecht für die Artikel liege klar bei den Verlagen. Seit Juni 1998 bot MMS ihren Kunden einen vollelektronischen Pressespiegel an. Die in Bern domizilierte Firma las täglich mit einem Scanner die redaktionellen Inhalte der wichtigsten 100 Schweizer Zeitungen in eine Datenbank ein, die MMS als Basis für die kostenpflichtigen Dienstleistungen diente. Dagegen klagten die Aargauer Zeitung, die Berner Zeitung, Edipresse, Le Temps, die Neue Zürcher Zeitung, Ringier und Tamedia. Die sieben Verlagshäuser machten geltend, das Einscannen und die kommerzielle Verwertung ihrer Produkte verletze geltendes Recht. Nun erhielten sie im wesentlichen Recht zugesprochen. Die fest angestellten Redaktoren, so das Gericht, hätten den Verlagen das Nutzungsrecht abgetreten, was auch das Recht umfasse, sich gegen eine unerwünschte Weiterverbreitung zu wehren. Der Aufbau eines elektronischen Archivs zum betrieblichen Eigengebrauch bleibe mit dem Urteil jedoch erlaubt. Verzichtet MMS darauf, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen, hat sich das Berner Gericht mit den finanziellen Folgen des Urteils zu befassen, da die Verlagshäuser die Firma auch auf die Herausgabe des illegal erwirtschafteten Gewinns verklagt hatten.