Die wegen eines Nacktbildes freigestellte Mitarbeiterin der Parlamentsdienste verlässt ihren Arbeitgeber. «Die Parlamentsdienste und die betreffende Mitarbeiterin haben sich darauf geeinigt, das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen», schreiben die Parlamentsdienste am Montagabend.
Die betroffene Mitarbeiterin war von ihren Aufgaben freigestellt worden, nachdem die NZZ am 6. August über ein Nacktbild, das sie an ihrem Arbeitsplatz aufnahm, berichtet hatte. Die Mitarbeiterin veröffentlichte regelmässig Nacktaufnahmen auf ihrem Twitter-Account und tat dies auch während der Arbeitszeit.
«Für die betroffene Mitarbeiterin wäre eine ungehinderte Ausübung ihrer Arbeit in der Folge der medialen Berichterstattung nicht mehr möglich gewesen. Für den Arbeitgeber wären weitere Beeinträchtigungen der Reputation nicht auszuschliessen», heisst es zu der Trennung im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Mitarbeiterin bleibe bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses freigestellt.