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Donnerstag
02.05.2002

Unter dem Titel «Vergnügungsreise zu Sklavenhaltern» thematisierte der «Blick» im Vorfeld der Abstimmung über den Uno-Beitritt eine Leserreise der SVP Zürich nach Burma. Dies stiess einem Leser sauer auf und er bemühte den Schweizer Presserat. Dieser wies die Beschwerde als «offensichtlich unbegründet» zurück. Beispiel gefällig? Der Presserat trat gar nicht auf die «Spekulation des Beschwerdeführers» ein, wonach auf den «Blick»-Journalisten «Druck von höherer Redaktionsebene oder sogar den Besitzern der Ringier Medien AG» ausgeübt worden sein könnte. Denn: «Es kann nicht Aufgabe des Presserates sein, sich zu blossen Behauptungen zu äussern, für die jegliche faktischen Grundlagen fehlen.» Die vollständige Stellungnahme 16/2002 finden Sie unter http://www.presserat.ch/15420.htm