Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von der Swisscom gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wegen missbräuchlicher Preise abgewiesen. Damit bestätigt die höchste Instanz die Kartellbusse von 186 Millionen Franken, zu der der halbstaatliche Telekomkonzern 2016 verdonnert worden war.
Im September 2015 war das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass die Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis Ende 2007 missbräuchliche Preise für Breitband-Vorleistungsdienste, sogenannte «Broadband Connectivity Services» (BBCS), verlangt hatte. Dieses Urteil hat das Bundesgericht nun nach langjährigem Rechtsstreit bestätigt.
«Swisscom bedauert den Entscheid des Bundesgerichts und hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt», zeigte sich das Unternehmen uneinsichtig. Von einer Behinderung der Konkurrenz will der Telekomriese nichts wissen.
Man habe keine marktbeherrschende Stellung gehabt, «da bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung seitens der Kabelnetze Wettbewerbs- und Preisdruck bestand», argumentiert die Swisscom unter anderem. Das Angebot habe den Mitbewerbern zudem von Anfang an ermöglicht, eigene Breitbandinternetdienste zu vermarkten.
Nach vierjähriger Untersuchung war die Wettbewerbskommission (Weko) in der Sanktionsverfügung vom 19. Oktober 2009 zum Schluss gekommen, dass Swisscom auf dem Breitbandmarkt über eine «marktbeherrschende Stellung» verfüge und diese mittels einer sgenannten Kosten-Preis-Schere, das heisst einer zu geringen Marge zwischen den Vorleistungs- und Endkundenpreisen, bis Ende 2007 missbraucht habe.
Den Mitbewerbern sei dadurch der profitable Betrieb des Breitbandinternetgeschäfts verunmöglicht worden, befand die Weko und verhängte eine Busse über 219 Millionen Franken.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in seinem Urteil vom 14. September 2015 den Missbrauchsvorwurf der Weko, reduzierte aber die Kartell-Busse auf 186 Millionen. Gegen dieses Urteil ist die Swisscom nun abgeblitzt.