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Donnerstag
08.05.2003

Der Medienrechtler Denis Barrelet sieht in der Affäre der Berner Kantonspolizei eine «Missachtung» des kantonalen Informationsgesetzes. Dass die Öffentlichkeit von den Behörden über Vorfälle wie das Verschwinden von Drogengeldern erst nach dem Bekanntwerden anonymer Vorwürfe aus Polizeikreisen informiert werde, sei «unverständlich», sagte der Medienrechtler an den Universitäten Freiburg und Neuenburg gegenüber der SDA.

Barrelet hat das bernische Informationsgesetz mitgestaltet. Es sieht unter anderem vor, dass die Behörden über alle Tätigkeiten «von allgemeinem Interesse» informieren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Im Fall der Berner Kantonspolizei liege ein öffentliches Interesse an Information «klar auf der Hand». Gleichartige Delikte begangen von «normalen» Personen oder von Polizeiangehörigen könnten bezüglich Information «nicht über den gleichen Leisten geschlagen werden». Werde über Verfehlungen im heiklen Umfeld der Polizei nicht offen informiert, entstehe «der Eindruck der Vertuschung».