Die beiden Politiker Georg Nüsslein und Alfred Sauter dürfen sich freuen. Nach Entscheid des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe haben sie mit ihren Maskendeals während der ersten Pandemiewelle Pandemie nicht gegen das Gesetz verstossen.
Der Vorwurf der Bestechlichkeit konnte nicht nachgewiesen werden. Alfred Sauter, seines Zeichens ehemaliger bayerischer Justizminister, hat Anspruch auf 1,2 Millionen Euro und Georg Nüsslein auf 660’000 Euro. Nach Aufdeckung des Deals durch Medien trat Nüsslein aus der Partei aus und Sauter verliess die Landtagsfraktion.
Juristisch haben die beiden CSU-Politiker auf ganzer Linie gesiegt. Medial und politisch sind deren Fälle problematisch. Das Gesetz sieht nur «Bestechungshandlungen» vor, «durch die die Tätigkeit im Rahmen der parlamentarischen Arbeit im Plenum, den Ausschüssen sowie den Arbeitskreisen und -gruppen der Parteifraktion beeinflusst werden soll».
So wird die Masche, finanzielle Interessen mit politischen Mandaten zu verbinden, durchaus legal. «Sauter und Nüsslein haben die parlamentarische Demokratie insgesamt in Verruf gebracht. Das wiegt umso schwerer, als dass die Mehrheit der Abgeordneten ihr Mandat nach bestem Wissen und Gewissen ausübt – zum Wohle des Volkes und nicht zum Wohle des eigenen Bankkontos», schreibt Sebastian Beck in der Bayern-Ausgabe der «Süddeutschen Zeitung» vom 13. Juli 2022.
Der Klein Report ist besorgt: Angesichts der herrschenden öffentlichen Meinung, dass Politisierende eh das tun, was sie wollen, und nicht der Allgemeinheit dienen, bietet das Urteil aus Deutschland viel zu viel Nahrung für Empörung.