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Freitag
08.08.2014

Medien / Publizistik

Daniel Vasella

Daniel Vasella

Daniel Vasella und sein ehemaliger Arbeitgeber Novartis sind vor dem Bundesgericht mit einer Klage gegen Erwin Kessler und den Verein gegen Tierfabriken Schweiz abgeblitzt. Hintergrund war ein von Kessler auf der Webseite des Tierschutzvereins veröffentlichter Artikel, der «Vasella und Konsorten» als «Massenverbrecher» und «Tierquäler» bezeichnete.

Der militante Tierschützer hatte den Artikel im August 2009 nach dem Brandanschlag auf Daniel Vasellas Jagdhaus im Tirol online gestellt.

Von einem durchschnittlichen Leser des Artikels müsse erwartet werden, dass er den Artikel vor dem Hintergrund der Polemik lese, mit der Diskussionen über den Tierschutz oft geführt würden, hielt das Bundesgericht in seinem Urteil fest. Für den Leser sei erkennbar, dass Vasella im Artikel stellvertretend für die gesamte Industrie stehe.

Auch der Begriff Tierquäler sei nicht persönlichkeitsverletzend «Die Kläger wollen den Begriff der Tierquälerei auf `unnötige` Qualen einschränken, übergehen aber, dass es sich dabei um eine Abwägungsfrage handelt, die je nach Weltanschauung verschieden beantwortet werden kann. Für die Beklagten sind alle Tierversuche unnötig und deshalb ohne Weiteres tierquälerisch», so das Gericht in seiner am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung.