Das Militärkassationsgericht hat eine Beschwerde von zwei in der CIA-Fax-Affäre verdächtigen Personen abgewiesen. Sie hatten sich beschwert, weil ihre Telefone abgehört worden waren. Die Abhöraktionen seien gemäss dem Befund der obersten Instanz der Militärjustiz nicht ungerechtfertigt gewesen, erklärte Militärjustiz-Sprecher Martin Immenhauser am Dienstag.
In der CIA-Fax-Affäre ermittelt die Schweizer Militärjustiz in einem zweiten Verfahren gegen mehrere Personen. Dabei geht es um die Frage, wer der «SonntagsBlick»-Redaktion das geheime Dokument aus dem Nachrichtendienst hatte zukommen lassen, das auf die Existenz illegaler CIA-Gefängnisse in Osteuropa hinwies. - Siehe auch: CIA-Fax-Affäre: Alle drei Journalisten freigesprochen, Internationale Journalistenunion attackiert Schweizer Militärjustiz und Keine Zivilpersonen mehr vor die Militärjustiz
Dienstag
24.04.2007




