Der Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) darf weiterhin mit seiner schwarz-weiss gefleckten Kuh für Milch werben. Ein Verbot durch die Berner Gesundheitsdirektion bezog sich auf das Kleingedruckte in den Inseraten, in denen steht, dass Milch der Krankheit Osteoporose (Knochenbrüchigkeit) vorbeuge. Die Werbung enthalte eine Heilanpreisung und verstosse damit gegen die Lebensmittelverordnung. Indem die Werbung die Ausdrücke «Osteoporose» und «Krankheit» verwende, erwecke sie den Eindruck, der Milchkonsum habe eine vorbeugende Wirkung gegen die Krankheit. Da für diese Behauptung der heilmittelrechtlich notwendige Beweis nicht erbracht worden sei, verstosse die Werbung zudem gegen das Täuschungsverbot, begründete die Gesundheitsdirektion ihren Entscheid. Das Berner Verwaltungsgericht hat nun am Freitag dieses Verbot aufgehoben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit drei gegen zwei Stimmen gutgeheissen. Milch sei ein Lebensmittel und werde von den Konsumenten auch als solches wahrgenommen, argumentierten die befürwortenden Richter. In Grenzfällen komme es nicht darauf an, wie ein Produkt angepriesen werde, sondern wie wichtig es als Grundnahrungsmittel sei, hiess es zur Frage, ob die angepriesene Milch unter die Heilmittel- oder die Lebensmittelverordnung falle. Deshalb könne in diesem Fall nicht von Täuschung gesprochen werden. (SDA/KR)
Freitag
18.08.2000