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Freitag
10.07.2020

Medien / Publizistik

Die Anpreisung des «Schneeberg Family Resort und Spa» war pikanterweise mit dem Kürzel «MM» signiert...

Die Anpreisung des «Schneeberg Family Resort und Spa» war pikanterweise mit dem Kürzel «MM» signiert...

Ein Leser hat sich an der Wettbewerbseite des «Migros-Magazin» gestossen. Redaktionelles und Kommerzielles würden nicht sauber getrennt. Der Presserat wiegelt ab.

In der August-Ausgabe 2019 publizierte das «Migros-Magazin» auf der Verlosungsseite «Glücksgriff» mehrere Fotos einer Wellnessanlage. Die Spalte daneben war mit «Mitmachen und gewinnen» überschrieben und nannte die Bedingungen eines Wettbewerbs. 

Unterhalb der Fotos stand: «Das ‘Migros-Magazin’ verlost sechs Nächte für zwei Kinder und zwei Erwachsene mit Vollpension und 200-Euro-Spa- Gutschein». Daneben wurde auf 20 Zeilen das «Schneeberg Family Resort und Spa» angepriesen als idealer Ferienort für Kinder wie auch Erwachsene. Dieser kurze Werbetext war pikanterweise mit dem Kürzel «MM» signiert.

Die Aufmachung fand ein Leser dem redaktionellen Teil zu ähnlich. Sie spiegle vor, das angepriesene Wellness-Hotel habe das «Migros-Gütesiegel», die Migros habe das Angebot geprüft, man könne das unbesehen buchen, die Redaktion stehe dahinter.

Er wolle aber wissen, wie die Zusammenarbeit zwischen der Redaktion und dem Unternehmen geregelt sei, beschwerte sich der Leser beim Presserat und kritisierte die «fehlende Transparenz».

Die Wettbewerbsseite der Zeitschrift werde nicht von der Redaktion verantwortet, sondern vom Bereich «Lesermarketing», reagierte «Migros-Magazin»-Chefredaktor und Ex-Watson-Redaktionsleiter Franz Ermel auf die Kritik.

Die Seite sei mit einem grellgelben «Glücksgriff-Störer» oben links gekennzeichnet. Es gebe kein Textelement auf der ganzen Seite, das man als redaktionellen Inhalt missverstehen könne. Zudem sei die Wettbewerbsseite am Schluss des Magazins, in der Umgebung von Mitmach-Formaten und Rätseln, «also in einem per se schon redaktionsfernen Umfeld».

Dem Trennungsgebot zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung sei «zur Genüge» Rechnung getragen worden, schreibt der Presserat in seiner Stellungnahme. Dem «durchschnittlichen Leser» werde «völlig klar, dass es hier um eine Verlosung geht und nicht um eine redaktionelle Beurteilung» des Hotels, findet der Presserat.

Dies, trotz des «MM»-Kürzels und obwohl das Layout der Wettbewerbsseite jenem des redaktionellen Beitrags zwei Seiten vorher zum Verwechseln ähnlich sieht.