Die Metro Publications (Schweiz) AG hat bei der Schliessung der Zürcher Pendlerzeitung im Februar 2002 den Angestellten missbräuchlich gekündigt. Die Betroffenen haben deshalb Anspruch auf einen zusätzlichen Monatslohn sowie eine Prozessentschädigung. Dies hat das Zürcher Arbeitsgericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil festgestellt, wie die Journalistenverbände SVJ (Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten) und Comedia am Freitag mitgeteilt haben.
Bei der Betriebsschliessung am 12. Februar hatte die Geschäftsleitung den Angestellten eine Frist von fünf Tagen gegeben, um Alternativen zur Massenentlassung vorzuschlagen. Zwei Tage nach Ablauf dieser Frist erhielten alle Mitarbeitenden die Kündigung. Die Betroffenen und ihre Verbände bezeichneten diese Frist als Alibiübung, weil die Schliessung der Zeitung bereits beschlossene Sache war. In seinem Urteil vergleicht das Arbeitsgericht den Sachverhalt mit der Situation, wenn der Kapitän der sinkenden Titanic die Passagiere auffordern würde, über die Möglichkeiten zu diskutieren, wie Kollisionen mit Eisbergen vermieden werden könnten.
Das im Obligationenrecht festgelegte Konsultationsverfahren sei deshalb zu spät durchgeführt worden, so dass die Kündigungen als missbräuchlich zu bezeichnen seien, hält das Gericht fest - ein Urteil, das die Gegenseite nicht akzeptiert und an das Obergericht weiterzieht. «Es ist enttäuschend, wenn das Vertrauen der Betroffenen von der Arbeitgeberseite derart verletzt wird und die Mitarbeitenden vor den Kopf gestossen werden», kommentierte SVJ-Sekretär Alexander Sami das Verhalten der Metro-Verantwortlichen. Dass das Thema fast ein Jahr nach dem Vorfall immer noch pendent sei, sei «zermürbend». Das verfahren habe aber auch gezeigt, dass es erfolgversprechend sei, sich gegen Unrecht zu wehren. - Mehr dazu: «Metropol»: Kein Sozialplan für Angestellte, Branchenkenner kommentieren das Aus von «Metropol» und «Metropol» wird eingestellt
Freitag
10.01.2003