Er habe «Schnappatmung» bekommen, frotzeln die Zeitungen in Wien. Am Donnerstag können einige davon mit unübersehbarer Schadenfreude titeln, dass der Medienmogul der Verlagsgruppe «Österreich» und Macho Wolfgang Fellner, der mitten in einer «#MeToo»-Debatte steckt, der Falschaussage überführt worden sei.
Er hatte gesagt, Moderatorin Katia Wagner hätte gelogen - als auch sie nach ein paar Vorgängerinnen von sexueller Belästigung sprach. Vor Gericht hat ihr Anwalt Michael Rami nun ein Tonband vorgelegt. Und die dort heimlich aufgenommenen Dialoge hätten dann zur Fellners «Schnappatmung» geführt. Plus einer hohen Geldstrafe von 120’000 Euro, davon 30’000 unbedingt.
Fellners Anwalt hat drei Tage Bedenkzeit erbeten.
Und die Story: Eine «freundschaftliche, aber platonische» Beziehung hätte er zu Moderatorin Katia Wagner - einst bei ihm beschäftigt - gehabt. «Völlig undenkbar» sei es also, ihr vorgeschlagen zu haben, das Kleid aufzuzippen, um nachzusehen, ob es von Chanel sei. Und das mitten in einem Promi-Lokal in der City! Dass er sie liebe, sie supergeil fände? «Na sicher nicht…»
Als Gründer und Herausgeber der Frauenzeitschriften «Woman» und «Madonna» sei er «einer der wenigen männlichen Österreicher, die sich in Sachen Mode und Marken sehr gut auskennen». Fellner habe zudem zwei Mal Karl Lagerfeld interviewt und Modeschauen in Paris besucht. Er würde ein Chanel-Kleid sofort erkennen und daher «niemals die Frage stellen: Ist das ein Kleid von Chanel?»
Wagners Anwalt las Fellner weitere Zitate aus dem Gedächtnisprotokoll vor, die teilweise nicht bereits im «Standard» zu lesen waren. Etwa, dass Fellner Wagner liebe und sich dafür etwas erwarte oder dass er sie heiraten müsse. Fellner stritt ab, diese Aussagen beim Abendessen oder auf einer Autofahrt getätigt zu haben.
Bis dann das Tonband vorgelegt wurde. Alles drauf, was Fellner zuvor abgestritten hatte. Wort für Wort. «Seine Anwälte erstarrten, es gab eine kurze Pause, dann die Rückkehr - und ein Geständnis», beschreibt die «Krone» das mediale Spektakel.
Ein angebotener Vergleich wird nicht angenommen. Rami: «Frau Wagner wurde zu lang zu schwer verleumdet.»
Zwar warf Fellner noch ein, dass es sich um einen illegalen Mitschnitt handle und dieser deshalb nicht abgespielt werden könne. Darauf haben beide Parteien schliesslich verzichtet. Dem Richter genügte das Transkript.
Weil Fellner bisher unbescholten war und sich im Laufe der Verhandlung schuldig bekannte, wurde die Strafe gemildert. Ein Viertel der Strafe, also 30’000 Euro, ist aber unbedingt zu zahlen.