Die Äusserungen und Vorverurteilungen von Vertretern des Kantons Genf gegen die Zeitung «Tribune de Genève» sind für dessen Chefredaktor Pierre Ruetschi absolut inakzeptabel. Seit die Genfer Tageszeitung Polizeibilder von Gaddafis Sohn Hannibal während dessen Verhaftung im Juli 2008 später publiziert hatte, gehen die Wogen hoch.
Am Dienstagabend veröffentlichte das Schweizer Fernsehen Auszüge aus einem Memorandum des Kantons Genf, darin wird der Schwarze Peter der Zeitung «Tribunde de Genève» zugeschoben. Die Bilder haben aber durch einen Beamten im Polizeiapparat das Licht der Welt erblickt.
Die Vorverurteilung durch den Kanton sei «inakzeptabel», sagte Pierre Ruetschi am Mittwoch gegenüber dem Klein Report. «Man muss das Schweizer Recht respektieren, der Prozess muss normal vonstatten gehen», enerviert sich Ruetschi über das Gebaren des Kantons Genf.
«Gemäss Genf sind wir die Verantwortlichen in dieser Sache. Aber das Gericht hat sich ja noch gar nicht geäussert. Und genau das will ich, dass die Angelegenheit von einem Schweizer Gericht beurteilt wird.»
Der Staat sei absolut frei, seine Verantwortung im Falle Hannibal Gaddafi anzuerkennen. Die «Tribune de Genève» habe mit der Veröffentlichung der Fotos aber nicht das Recht verletzt, so Ruetschi. Der Kanton Genf insinuiert aber genau das in seiner Eingabe an das Gericht. Und der Kanton Genf bittet darum, von der Anhörung von Zeugen und von weiteren Ermittlungen abzusehen. «Die Vorverurteilung ist absolut inakzeptabel. Ein merkwürdiges Konzept der Justiz», sagte der Chefredaktor der «Tribune de Genève» gegenüber dem Klein Report. Und er doppelt nach: «Wir haben nach Schweizer Recht alles richtig gemacht. Man muss Schweizer Recht respektieren, der Prozess muss normal ablaufen», unterstrich der Journalist.
In der Eingabe an das Gericht bedauert der Kanton Genf die Veröffentlichung der Fotos und verlangt eine «angemessene Entschädigung» für Hannibal Gaddafi. Den Vogel schiessen die Genfer Politiker ab, mit dem Hinweis ans Gericht, wie denn die Entschädigung an Gaddafi zwischen dem Kanton und der «Tribune de Genève» aus dem Verlag Edipresse aufzuteilen sei.
Der Sohn des libyschen Diktators hat im vergangenen Dezember eine Zivilklage gegen die «Tribune de Genève» und einen Journalisten sowie gegen den Kanton Genf wegen Verletzung des Persönlichkeitschutzes eingereicht. Er verlangt eine Entschädigung von 100 000 Franken.
Mittwoch
17.03.2010



