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Mittwoch
29.10.2003

Nächste Woche muss der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage von Prinzessin Caroline von Monaco gegen Deutschland verhandlen. Dabei geht es um die Frage, ob die deutsche Gesetzgebung das Privat- und Familienleben ausreichend schützt, wie der Gerichtshof am Mittwoch mitteilte. Die Beschwerde richtet sich gegen die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos, die Caroline und Mitglieder ihrer Familie zeigen, durch die Illustrierten «Die Bunte», «Neue Post» und «Freizeitrevue».

Die Ehefrau von Prinz Ernst August von Hannover macht Verstösse gegen den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend, der das Grundrecht auf den Schutz des Privat- und Familienleben garantiert. Die Klägerin wird vor dem Strassburger Gericht durch den Hamburger Medienanwalt Matthias Prinz vertreten. Ob sie am nächsten Donnerstag persönlich zu der Verhandlung kommt, war bei der Anwaltskanzlei zunächst nicht zu erfahren. Caroline von Monaco hatte wegen der fraglichen Veröffentlichungen zunächst in Deutschland geklagt. In einem Urteil vom 15. Dezember 1999 gab ihr das Bundesverfassungsgericht jedoch nur teilweise Recht. Siehe auch Prinzessin Caroline klagt beim Menschenrechtsgericht