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Dienstag
20.07.2010

Sobald bei der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) eine Reklamation wegen Phishing oder der Verbreitung von Malware eingeht, kann sie eine Blockierung der betreffenden Internetadresse verhängen. Umgesetzt wird diese von der Schweizerischen Domain-Registrierungsstelle Switch. Switch ist allerdings nur für die .ch-Domains verantwortlich. Für Internetadressen anderer Länder muss die Polizei des entsprechenden Landes kontaktiert werden.

Die Grundlagen für die Blockierung von Internetadressen sind in der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) verankert, mit denen der Bundesrat gleich auch Massnahmen zur Bekämpfung der Internetkriminalität eingeführt hat.

Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) ist für die Sicherheit von Computersystemen und des Internets sowie für den Schutz der wichtigen Infrastrukturen in der Schweiz verantwortlich. MELANI wurde vor einem Monat als Stelle anerkannt, welche die Blockierung von Internetadressen bei Switch beantragen kann. Neben MELANI könnten sich weitere Stellen darum bewerben, Blockaden aussprechen zu dürfen.