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Montag
19.11.2001

Eine Zürcher Journalistin verlor am Montag einen Urheberrechtsprozess gegen das englische Fernsehen BBC. Die Journalistin klagte gegen BBC, weil der Sender ein von ihr geschossenes Foto des Ex-Wachmanns Christoph Meili verwendet hatte. Die Fotografie vom Januar 1997 zeigt Meili mit Bank-Akten aus der Nazi Zeit, deren Vernichtung er verhindert hatte. Dieses Bild ist ohne die Zustimmung der Klägerin im BBC-Dokumentarfilm «Nazi Gold» gezeigt worden. Die Journalistin forderte deshalb eine Lizenz- und Verletzergebühr sowie eine Genugtuung. Das Zürcher Obergericht findet aber, das Foto sei kein Werk nach Urheberrechtsgesetz. Es sei zwar wegen des Objekts einmalig, bezüglich Gestaltung und fototechnischer Mittel hingegen «banal und einfallslos». Urheberrechtlich schützenswert seien nur geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter hätten. Für die Genugtuungsklage erklärte sich das Gericht für nicht zuständig, da sie in keinem direkten Zusammenhang mit der Urheberrechtsklage stehe. Die Journalistin fühlte sich in ihrer Ehre verletzt, weil sie gemäss ihrer Anwältin mit einem Film in Verbindung gebracht worden ist, der «einseitig, unseriös recherchiert und fragwürdig in der Machart» sei.