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Freitag
06.06.2003

Sponsoring mit Eigenwerbung wird nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Einzig wenn ein Sponsor neutral, ohne werbewirksame und Image fördernden Zusätze genannt wird, ist er von der Abgabe befreit. So antwortete der Bundesrat am Freitag auf eine Motion. Der Motionär, Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH), hatte verlangt, Spenden an Kulturinstitutionen seien von der Mehrwertsteuer zu befreien. Der Bundesrat will die Steuerpflicht aber nicht aushöhlen, wie er am Freitag mitteilte.

Zum einen seien Spenden von Privatpersonen an private und öffentliche Kulturinstitute bereits von der Steuer befreit. Eine Spende sei kein Entgelt für eine Leistung und daher nicht steuerpflichtig. Die Besteuerung beschränke sich allein auf das Sponsoring, beschied der Bundesrat den Motionär Mörgeli.

Beim Sponsoring erhalte nämlich der Beitragszahler eine Gegenleistung durch die Nennung in einer Publikation und damit Werbung. Diese Rechtslage habe auch das Bundesgericht wiederholt bestätigt. Auch der Ständerat habe eine entsprechende Gesetzgebung eingeleitet. Die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben wolle bei der Revision des Stiftungsrechts eine Befreiung von der Mehrwertsteuer nur dann, wenn der Empfänger der Sponsorgelder den Sponsor nur neutral nennt, also ohne werbewirksame Zusätze.