Der Bundesrat verfolgt mit am Mittwoch beschlossenen Anpassungen der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz das Ziel, die Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen und zu informieren, wenn sie ihr Mobiltelefon im Ausland verwenden oder Mehrwertdienste konsumieren. So müssen neu einem Kunden, der sein Mobiltelefon im Ausland verwendet (internationales Roaming), ab 1. Juli 2010 die maximal anfallenden Kosten eines Anrufs mitgeteilt werden, zum Beispiel per SMS.
Mit dieser Neuerung nähert sich die Schweiz den 2008 und 2009 von der Europäischen Union getroffenen Massnahmen an. Ausserdem muss künftig bei jeder Rechnungsstellung oder - für Prepaid-Lösungen - bei jedem Aufladen auf die Existenz der Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom) hingewiesen werden, teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am Mittwoch mit.
Eine weitere Änderungen betrifft die Preisbekanntgabeverordnung: Abonniert ein Kunde Mehrwertdienste, die ihm per SMS oder MMS übermittelt werden, muss er alle Informationen zum Abonnement auf sein Mobiltelefon erhalten und von diesem Gerät aus bestätigen, dass er das Angebot annimmt. So wird es nicht mehr möglich sein, ein solches Abonnement zum Beispiel im Internet abzuschliessen. Ab 1. Juli 2010 muss zudem der Code zur Deaktivierung des Dienstes bei jedem erhaltenen SMS oder MMS übermittelt werden. Schliesslich muss die Preisangabe für 090x-Nummern darauf hinweisen, dass sie für Anrufe aus dem Festnetz gilt.
Mittwoch
04.11.2009



