Ab dem 1. Juli wird der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert: Die Transparenz bei Mehrwertdiensten, die über das Telefon und das Internet genutzt werden, wird erhöht. So dürfen künftig keine unangekündigten Preise mehr erhoben werden.
In Zukunft dürfen Anbieter von Mehrwertdiensten nur noch den bei der 090x-Nummer angegebenen Preis in Rechnung stellen, Zuschläge sind unzulässig. Ausserdem darf den Konsumentinnen und Konsumenten bei Mehrwertdiensten im Internet die Leistung nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn der Preis transparent auf oder in Nähe der Schaltfläche zur Annahme des Angebots bekannt gegeben wird.
Auf dieser Schaltfläche muss entweder der Hinweis «zahlungspflichtig bestellen» oder eine entsprechende eindeutige Formulierung gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden. Diese vom Bundesrat am 5. November letzten Jahres beschlossenen Bestimmungen der Fernmeldedienst- und Preisbekanntgabeverordnung treten am 1. Juli in Kraft.