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Freitag
26.08.2022

Digital

Deadline ist der 1. August 2024. Bis dahin müssen alle über den Schweizer Markt vertriebenen Geräte an die strengeren Regeln angepasst sein. (Bild Wikipedia)

Deadline ist der 1. August 2024. Bis dahin müssen alle über den Schweizer Markt vertriebenen Geräte an die strengeren Regeln angepasst sein. (Bild Wikipedia)

Der Bund verschärft den Schutz der Privatsphäre der Nutzer von Smartphones – und passt die Regeln so dem EU-Recht an.

Neue Bestimmungen in der Verordnung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) über Fernmeldeanlagen erhöhen die Cybersicherheit von drahtlosen Geräten wie Smartphones, Smartwatches, Fitness-Trackern – oder drahtlosen Spielzeugen. 

«Mit diesen Anpassungen sollen die Privatsphäre und die Personendaten der Benutzerinnen und Benutzer besser geschützt, dem Risiko von Geldbetrug vorgebeugt und die Resilienz der Kommunikationsnetze gestärkt werden», heisst es in einer Mitteilung des Bakom vom Donnerstag.

Jedes drahtlose Gerät und Produkt, das zur Kommunikation mit dem Internet verbunden werden kann, muss über Funktionen verfügen, die den Schutz von Personendaten gewährleisten, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind. 

Die Herstellerinnen müssen den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten durch vernetzte Geräte wie Spielzeuge, Babyphones oder sogenannte Wearables «mit geeigneten Massnahmen» verhindern, heisst es weiter.

Deadline ist der 1. August 2024. Bis dahin müssen alle über den Schweizer Markt vertriebenen Geräte an die strengeren Regeln angepasst sein. Diese entsprechen dem EU-Recht.