Der Streit um den Vertrieb von Medikamenten übers Internet kommt vor den Europäischen Gerichtshof. Es geht um eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes gegen die niederländische Internet-Apotheke DocMorris. Das Gericht soll klären, inwieweit europäisches Recht die Anwendbarkeit des deutschen Arzneimittelgesetzes auf die neue Online-Vertriebsform beeinflusst. Die Internet-Apotheke bietet 2 000 verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente an. Es können aber auch Präparate, die in Deutschland nicht zugelassen sind, bestellt werden. Medikamente, die in den Niederlanden oder anderen europäischen Ländern aber zugelassen sind. Bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten muss ein Rezept vorgelegt werden. Die Präparate werden gemäss DocMorris innerhalb von 48 Stunden durch einen Kurierdienst ausgeliefert. Im Hinblick auf die vorläufigen Gerichtsentscheidungen, die sich auf das gesetzliche Verbot von Versandhandel mit Medikamenten stützen, bietet die Firma auch einen Selbstabholer-Service an.
Freitag
22.06.2001