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Dienstag
22.05.2018

Medien / Publizistik

Ein Sohn von Bundesrat Ueli Maurer ist vor Bundesgericht gescheitert mit der Idee, Medienvertreter bei seinem Prozess am Berzirksgericht Hinwil auszuschliessen.

Der Mann muss sich wegen eines Autounfalls unter Alkoholeinfluss verantworten und er wollte, dass erst nach der Verhandlung und nur rudimentär informiert werde. Explizit sollten weder Angaben über Straftatbestände noch über das Strafmass gemacht werden. Weil er der Sohn eines Bundesrates sei, stehe er im Fokus der Medien, argumentierte er.

Das Bundesgericht sieht es anders, wie die «SonntagsZeitung» berichtete. Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse, dass akkreditierte Gerichtsberichterstatter über den Inhalt des Strafverfahrens gegen den Sohn eines Bundesrats berichten, teilte das Gericht in seiner Urteilsbegründung mit. Straftatbestände und Strafmass würden benannt.