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Dienstag
02.08.2011

Für einen am Dienstag veröffentlichten Bericht hat Reporter ohne Grenzen (ROG) die aktuelle Lage der Medienfreiheit in Niger und Guinea analysiert. In beiden westafrikanischen Staaten bestehen laut ROG «Chancen für eine dauerhafte Verbesserung der Lage der Medien». Nach politischen Umbrüchen im Jahr 2010 hätten Übergangsregierungen demokratische Reformen eingeleitet und den Weg zu mehr Presse- und Meinungsfreiheit geebnet.

ROG-Vertreter besuchten Guinea vom 22. bis 27. Mai und Niger vom 26. bis 30. Juni 2011. In der dabei entstandenen 17-seitigen Studie untersucht ROG insbesondere die Medienpolitik der mittlerweile frei und demokratisch gewählten Regierungen und evaluiert Massnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit der Medien sowie zur Entwicklung einer vielfältigen Presselandschaft. Die Situation in Guinea bietet aus Sicht von ROG Anlass zur Sorge, da die Regierung erste Reformen noch nicht mit ausreichender Entschlossenheit weiterverfolge. Dagegen habe Niger gute Chancen, «ein regionales Vorbild für gute Regierungsführung und bei der Achtung von Medienfreiheit zu werden», so ROG.

«Sowohl in Niger als auch in Guinea sind mehrere Gesetze zum Schutz der Presse- und Verbesserung der Informationsfreiheit auf den Weg gebracht worden», heisst es in dem Bericht. Darunter eines zur Entkriminalisierung von Mediendelikten wie Diffamierung. In weiteren Gesetzen würden ausserdem die Kompetenzen der Medienregulierungsbehörden und das Verfahren der Ernennung ihrer Mitglieder reformiert sowie ein verbesserter Zugang von Medienvertretern zu Behördeninformationen festgeschrieben.

In den Schlussempfehlungen appelliert ROG an die Regierungen beider Staaten, den eingeschlagenen Weg hin zu Demokratie und Pressefreiheit konsequent weiterzugehen, und schlägt eine Reihe von konkreten Massnahmen vor. In Guinea stellte ROG dringenden Handlungsbedarf fest, um erneute Rückschritte bei der Lage der Medienfreiheit zu verhindern: In einem ersten Schritt müsse die Regierung die drei beschlossenen Mediengesetze umgehend dem Obersten Gerichtshof zur Prüfung der Verfassungsmässigkeit vorlegen, damit die Regelungen endlich in Kraft treten könnten.