Die Geschichte ist kompliziert und dennoch einfach: In Zeiten von Meinungsjournalismus werden journalistische Qualitätskriterien – Zwei-Quellen-Prinzip, eigene Recherche nach Originalquellen und Ausgewogenheit – oft missachtet.
Es gibt im englischsprachigen Raum ein Online-Magazin für Muslime und Musliminnen in Europa namens Hyphen Online. Dieses warf dem deutschen Integrationsexperten Ahmad Mansour einen gefälschten Lebenslauf vor.
Es hätte sich um diesen Online-Artikel wohl niemand gekümmert, hätte nicht Reinhard Bingener, Redaktor bei der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (F.A.Z.), den Artikel von Hyphen Online geteilt.
Der Sturm gegen Mansour nahm epische Ausmasse an: Es war klar, dass der unbequeme Kritiker des «strukturellen Antisemitismus in islamistischen Kreisen» schon länger zum Schweigen verdonnert werden sollte.
Glücklicherweise recherchierte die «Süddeutsche Zeitung» zu den Gerüchten rund um Mansour und sprach Mansour von den gegen ihn erhobenen Vorwürfe frei. Darauf teilte auch die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali den Text der «Süddeutschen Zeitung» und der Sturm der linken Entrüstung gegen den Islamkritiker Mansour verebbte.
Kurz vor knapp konnte also Mansour seinen Ruf, der via Ausland und Online über einen Tweet der F.A.Z. massiv in Gefahr geriet, doch noch retten.
Die Story zeigt: Das Persönlichkeitsrecht ist nicht nur durch den mangelnden Datenschutz der digitalen Mechanismen massiv beeinträchtigt, sondern auch die Berufsfreiheit. Und sie zeigt auch, wie wichtig Qualitätsmedien für den Schutz der Grundrechte und der Demokratie sind. Denn ohne den Text der «Süddeutschen Zeitung» wäre die Geschichte für Ahmad Mansour wohl noch längst nicht ausgestanden.