Die drei Nominierten für den Goldenen Bremsklotz 2024 sind dieses Jahr: Thierry Burkart und Alex Kuprecht für einen medienfeindlichen Vorstoss, das erstinstanzliche Zivilgericht von Genf für bremsende Justiz und Kevin Blättler, Mediensprecher Coop, für die unfaire Medienstelle.
Der ehemalige Ständerat und damalige Präsident der Wirtschaftskommission Alex Kuprecht (SVP) und FDP-Parteichef Thierry Burkart forderten den Bundesrat mit einem Postulat auf, zu prüfen, ob die Veröffentlichung «rechtswidrig erhaltener und erhobener Daten» künftig strafbar sein soll.
Betroffen wären nicht nur Bankdaten, sondern alle vertraulichen Informationen, mit denen Investigativjournalistinnen und -journalisten arbeiten müssen, wie der Verein investigativ.ch dazu schreibt.
Trotz namhafter Kritik von Expertinnen und Experten und einem offenen Protestbrief des Recherche-Netzwerks investigativ.ch, der von über 600 Medienschaffenden unterzeichnet worden ist, hat der Ständerat dem pressefeindlichen Vorstoss zugestimmt.
Die Wirtschafts- und Finanzzeitung «l’Agefi» wollte auf die Überschuldung der Genfer Onlinebank Flowbank aufmerksam machen. Doch aufgrund einer superprovisorischen Verfügung untersagte die Genfer Justiz dem Medium die Publikation darüber – acht Monate lang.
Erst im Juni dieses Jahres konnte «l’Agefi» die zwei ursprünglichen Artikel wieder online stellen. Das Berufungsgericht hatte dem Medium Recht gegeben. Die Finma hatte die Onlinebank zu diesem Zeitpunkt aber bereits zwangsgeschlossen. Statt dass Kundinnen und Kunden durch eine rechtzeitige Berichterstattung vor dem sich abzeichnenden Konkurs hätten gewarnt werden können, verhinderte das erstinstanzliche Zivilgericht Transparenz.
Der Wirtschaftsjournalist Beat Schmid, Gründer des Onlinemedium tippinpoint.ch hatte erfahren, dass Coop die Finanzapp Finance+ nach wenigen Monaten einstellt, und wollte die Information bei der Medienstelle verifizieren. Der stellvertretende Leiter der Coop-Medienstelle, Kevin Blättler, stellte eine Antwort für den Nachmittag in Aussicht. Per Mail vertröstete er Schmid schliesslich auf den nächsten Tag. Doch statt einer persönlichen Antwort erhielt er eine «soeben publizierte Medienmitteilung».
Coop nahm Schmids Recherche und Anfrage zum Anlass, das Scheitern der Finanzapp in Form einer Medienmitteilung zu kommunizieren. Solches Vorgehen verletzt die Fairnessregeln und beeinträchtigt die Beziehung zwischen Medienschaffenden und Kommunikationsabteilungen.
Invesitgativ.ch findet: «Medienschaffende müssen darauf vertrauen können, dass sie nicht um die Früchte ihrer Arbeit gebracht werden. Dieses Verhalten schadet nicht nur dem Ansehen des Unternehmens, sondern der gesamten Kommunikationsbranche.»