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Montag
26.05.2014

Medien / Publizistik

Der Verband Schweizer Medien ist ebenso erfreut wie erleichtert über den Entscheid des Neuenburger Zwangsmassnahmengerichts, wonach die Hausdurchsuchungen beim Westschweizer Journalisten Ludovic Rocchi ein «unverhältnismässiger Eingriff in das in der Bundesverfassung verankerte Grundrecht der Pressefreiheit» war, wie am Wochenende mitgeteilt wurde.

Der Entscheid der Richter sei ein Signal von «hoher Leuchtkraft für die Schweizer Medien und die recherchierenden Journalisten». Die Pressefreiheit stelle ein zentrales Gut in einer Demokratie dar. «Sie muss, wie der Fall zeigt, aber selbst in der Schweiz zuweilen vor Gericht wieder erkämpft werden», heisst es in der Mitteilung des Verbandes, dem auch die Zeitungsverlage angehören.

Rocchi hatte in der Zeitung «Le Matin» Plagiatsvorwürfe gegen einen Professor der Universität Neuenburg aufgedeckt, worauf der Kritisierte dem Journalisten üble Nachrede, Verleumdung und Verletzung des Amtsgeheimnisses vorwarf.