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Dienstag
10.03.2020

Medien / Publizistik

Im Visier der neuen Regelung stehen insbesondere Medienmitteilungen und Medienkonferenzen der Polizei. Die Gesetzesänderung kommt nun voraussichtlich vors Volk.

Im Visier der neuen Regelung stehen insbesondere Medienmitteilungen und Medienkonferenzen der Polizei. Die Gesetzesänderung kommt nun voraussichtlich vors Volk.

Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag dem Gegenvorschlag zur SVP-Initiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» zugestimmt. Sie verlangt, dass Medien und Öffentlichkeit von der Polizei über die Nationalität von Straftätern und Tatverdächtigen informiert werden müssen.

Der Kantonsrat lehnte zwar die Initiative der SVP ab, stimmte aber für einen indirekten Gegenvorschlag des Regierungsrates. Demnach muss die Polizei neben Alter und Geschlecht auch die Staatsangehörigkeit von Täterinnen und Tätern, Tatverdächtigen und Opfern nennen.

Eine Ausnahme sieht der Gegenvorschlag für den Fall vor, dass der Persönlichkeitsschutz gegen eine Bekanntgabe spricht oder wenn die Gefahr besteht, dass eine Person identifiziert werden könnte.

Ein allfälliger «Migrationshintergrund» muss im Unterschied zur SVP-Initiative nach dem Willen des Zürcher Kantonsrats nicht bekannt gegeben werden. Für die Initianten sei dies ein «Wermutstropfen» – doch die Hauptforderung der SVP werde auch im Gegenvorschlag erfüllt, teilte die Partei mit.

Die am Montag vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Polizeigesetzes unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Juso und die Jungen Grünen Zürich haben bereits angekündigt, dass sie die Sache vors Stimmvolk bringen wollen.