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Freitag
01.09.2023

Medien / Publizistik

Es geht ans Aufräumen: Das Onlinemagazin übt sich in Selbstbezichtigungen, Richtigstellungen und leitet eine Untersuchung ein. (Bild Screenshot KR)

Es geht ans Aufräumen: Das Onlinemagazin übt sich in Selbstbezichtigungen, Richtigstellungen und leitet eine Untersuchung ein. (Bild Screenshot KR)

Eine Woche, nachdem SRF die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen einen Journalisten der «Republik» bekannt gemacht hat, reagiert das Onlinemagazin mit Selbstbezichtigungen, Richtigstellungen und einer externen Untersuchung.

Die Empörung unter den «Republik»-Abonnentinnen und -Abonnenten scheint beträchtlich zu sein. «Auf den heutigen Artikel der Republik (…) kann ich mich nicht einlassen, kann mich nicht auf das Geschriebene konzentrieren – wo bleiben die Informationen und Gedanken in eigener Sache», schreibt eine «Verlegerin» im «Republik»-Dialog.

Eine andere «Verlegerin» schrieb, dass bei der «Republik» entweder «bewusst weggeschaut» worden sei oder eine «toxische oder mindestens ignorante Betriebskultur» geherrscht habe. 

Das lässt die «Republik» nicht so stehen: «Wir halten noch einmal fest: Die heutige Chefredaktion und die heutige Geschäftsleitung haben in keiner Weise ‚bewusst weggeschaut‘. Auch die Crew pauschal der Mitwisserschaft zu verdächtigen, ist haltlos. Das lässt die Frage nach der Betriebskultur aber umso wichtiger werden.»

Nun geht’s ans Aufräumen. Das Onlinemagazin hat eine Untersuchung in die Wege geleitet. Durchgeführt wird sie von «externen Spezialistinnen» und soll «nicht nur das Verhalten der Person, die heute schweren Vorwürfen ausgesetzt ist, sondern auch die Governance der ‚Republik‘ und die Verantwortung der Führungspersonen überprüfen». 

Weitere Infos – zum Beispiel zur Leitung der Untersuchung – sollen folgen.

Auch auf die umstrittene «See only»-Klausel kommt die «Republik» in ihrem Statement zu sprechen. Das Magazin hattte den Beschuldigten nämlich erst am 22. August mit den Anschuldigungen konfrontiert und freigestellt, obwohl die Geschäftsleitung schon am 5. Juli über seine Identität informiert worden war. 

Als Grund für die Verzögerung gaben die Magazin-Verantwortlichen eine «See only»-Klausel an. Diese forderte, dass die der «Republik» übermittelten Informationen nur einem sehr begrenzten Kreis von Personen und nicht dem Beschuldigten zugänglich gemacht werden. In der Berichterstattung über die «Republik» wurde diese Klausel kritisiert. 

«Diese Klausel ist ungewöhnlich, aber ihre Zielsetzung ist bestens nachvollziehbar: Es ging um den Schutz der Anonymität der Anklägerinnen», entgegnet das Magazin nun. 

Mirjam Gasser, die Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung in Zürich, bei der die sechs betroffenen Frauen zuerst Meldung gemacht haben, wurde in der «Neuen Zürcher Zeitung» dahingehend zitiert, dass die «See only»-Klausel «von der ‚Republik‘ eingebracht» worden sei. 

«Diese Aussage ist falsch», behauptet nun aber die «Republik». «Wir halten fest: Die Forderung nach einer ‚See only‘-Garantie wurde an die ‚Republik‘ herangetragen, und wir haben sie respektiert.»

Dass ausgerechnet die linksorientierte «Republik», die grosse Stücke auf Antidiskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit hält, zum mutmasslichen Schauplatz von sexueller Belästigung geworden ist, ist ein Widerspruch in sich. 

Das schwant auch den Republikanerinnen und Republikanern. «Das ganze Team der ‚Republik‘ steht auf der Seite von Frauen, die zu Opfern von Belästigungen und Übergriffen werden», heisst es weiter in der Stellungnahme. «Wir akzeptieren solche Übergriffe nicht. Sie stehen in frontalem Widerspruch zu den Werten, die die ‚Republik‘ verteidigt.»